Integraler Bestandteil der 1992 verabschiedeten Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) ist das Monitoring der in ihren Anhängen gelisteten Arten („FFH-Arten“). Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, deren Erhaltungszustand und Entwicklung in regelmäßigen Abständen zu dokumentieren. In Mecklenburg- Vorpommern betrifft dies 18 Arten der Rundmäuler und Fische. Für viele dieser Arten wurden in Mecklenburg-Vorpommern durch die Gesellschaft für Naturschutz und Landschaftsökologie (GNL) spezifische Verfahren zur Erfassung und Bewertung der Populationen und ihrer Habitate entwickelt, erprobt und implementiert. In Abstimmung mit anderen Bundesländern wurden vor dem Hintergrund der aktuellen Vorkommen und Verbreitungsgebiete für die häufigeren Arten Stichprobenumfänge festgelegt, die in ihrer Gesamtheit alle Vorkommen der jeweiligen Arten in ganz Deutschland repräsentieren sollen. Seltenere bzw. stärker gefährdete Arten der FFH-Anhänge sollen dagegen vollständig erfasst werden (Totalzensus). Die fortlaufende Durchführung dieses Monitorings in Mecklenburg-Vorpommern wird durch uns, in Fortsetzung der durch die GNL begonnenen Arbeiten, im Auftrag des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie koordiniert und umgesetzt.

Einige der für das Gebiet des Bundeslandes zu betrachtenden Arten sind so selten, dass gezielte Untersuchungen hier nicht zielführend sind. Eine Bestandsüberwachung bedeutet in diesen Fällen die sorgsame Dokumentation aller zufällig erfolgenden Nachweise. Dies betrifft beispielsweise Arten wie den Maifisch, die Finte, die Ziege oder das Meerneunauge. Spezielle Erfassungsprogramme gibt es dagegen für Arten, die in Mecklenburg noch größere reproduktive Vorkommen besitzen. Bei diesen werden gewässerbezogen ausgewählte Populationen untersucht, in der Regel durch stichprobenartige Befischungen oder im Falle der Neunaugen auch durch visuelle Laicherzählungen. Die Untersuchungsintervalle liegen je nach Art zwischen zwei und drei Jahren. Mit der Einrichtung der ersten Monitoringgewässer wurde bereits 1998 begonnen. Aktuell kann die Probestellenkulisse der Fische und Rundmäuler als weitgehend abgeschlossen betrachtet werden. Dabei handelt es sich um insgesamt 55 zu untersuchende Populationen folgender Arten: Bachneunauge (6), Flussneunauge (9), Steinbeißer (18), Schlammpeitzger (10), Bitterling (8), Westgroppe (3) und Rapfen (1).

Ergänzt wird dieses Monitoring durch gezielte Verbreitungskartierungen in der Landesfläche. Durch diese lassen sich mögliche Veränderungen des aktuellen Vorkommensgebietes erkennen bzw. ausschließen.

Im Auftrag der jeweils zuständigen Landesbehörden oder von Bauvorhabensträgern führen wir darüber hinaus bundesweit mit analoger Methodik auch Bewertungskartierungen durch. Bei diesen geht es darum, den Erhaltungszustand der Arten innerhalb der für sie ausgewiesenen Schutzgebiete zu ermitteln. Die Ergebnisse werden je nach Fragestellung zur Erarbeitung von FFH-Managementplänen, zu deren Erfolgskontrolle oder zur Verträglichkeitsprüfung von in einem FFH-Gebiet geplanten Eingriffen herangezogen.


Mitarbeiter des FFH-Fischmonitorings an der Gewässerbiologischen Station sind:

Dr. Martin Krappe
Dipl.-Ing. (FH) Anika Weidig
Dipl.-Biol. Martin Effmert
M.Sc. Markus Tschakert