Für Fischotter und Biber ist als Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie ein zusammenhängender und gefährdungsfreier Biotopverbund von maßgeblicher Bedeutung. Ein gestörter Biotopverbund aufgrund von unpassierbaren Verkehrstrassen (Straßen und Bahnstrecken) führt häufig, insbesondere in Verbindung mit Staubauwerken, Schleusen oder Durchlässen mit geringem Durchmesser, zum Tod der Tiere. „Der Tod auf Verkehrswegen stellt die bedeutendste anthropogen bedingte Verlustursache dar“ (LfU Brandenburg).

Untersuchungen der Kreuzungsbauwerke (Brücken oder Durchlässe) und anderer Gefahrenstellen (nah am Gewässer verlaufende Verkehrstrassen) lassen Rückschlüsse auf die Gefährdung für Fischotter und Biber zu und ermöglichen die Einschätzung des Gefahrenpotenzials im Habitatverbund.

Mit diesem Wissen können Handlungsempfehlungen für die Gefahrenstellen entwickelt und entsprechend der Bedeutung im Biotopverbund (Priorität) verbessert und somit die Gefährdung der beiden FFH-Arten verringert werden.


Mitarbeiter der Untersuchungen zum Biotopverbund an der Gewässerbiologischen Station sind:

M.Sc. Kathleen Slabik
Dipl.-Biol. Franziska Neubert