Die Europäische Sumpfschildkröte (Emys orbicularis), die einzige natürlich in Mitteleuropa vorkommende Schildkrötenart, gehört gegenwärtig zu den am stärksten vom Aussterben bedrohten Arten. So wurde die im 19. Jahrhundert vielerorts noch zahlreich vorkommende Sumpfschildkröte früh als Nahrungsmittel genutzt und so bereits in ihrem Bestand dezimiert. Der dramatische Bestandsrückgang setzte jedoch erst durch die intensive Urbarmachung natürlicher Lebensräume (Grünland zu Ackerland, Melioration usw.) sowie die rasant voranschreitende Isolierung von Restpopulationen („Landschaftsverbrauch“) ein.

Ende der 1990er Jahre herrschte bezüglich der Größe der stark geschrumpften Populationen erheblicher Klärungsbedarf. Aus diesem Grund wurden in den Jahren 2000 bis 2006 Untersuchungen zur Bestandsermittlung der Art im historischen Verbreitungsgebiet in M-V durchgeführt. Darüber hinaus wurden auch Gebiete auf das Vorkommen der Europäischen Sumpfschildkröte untersucht, aus denen Beobachtungsmeldungen vorlagen. Das Ergebnis dieser Bemühungen fiel jedoch sehr ernüchternd aus. Bis auf eine ca. 60 Jahre alte weibliche Sumpfschildkröte war das Vorkommen der Art im Bundesland bereits erloschen.

Aufgrund dieser prekären Bestandssituation wurde durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (ehemals StAUN) ein Wiederansiedlungsprojekt initiiert. In der ersten Phase dieses Projekts musste ein geeigneter Lebensraum im historischen Verbreitungsgebiet der Art gefunden und in seinen ursprünglichen naturnahen Zustand rückversetzt werden. Ein entsprechender, ca. 30 Hektar umfassender, Naturraum fand sich schließlich in der Feldberger Seenlandschaft. In der zweiten Projektphase erfolgte dann über mehrere Jahre hinweg der Besatz des Gebietes mit insgesamt 117 zwei- bis dreijährigen autochthonen Sumpfschildkröten aus der Naturschutzstation Rhinluch.

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie 92/43/EWG) verpflichtet alle Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft zur Durchführung eines Monitorings des Erhaltungszustandes von Lebensraumtypen und Arten, die von gemeinschaftlichem Interesses sind. Die Europäische Sumpfschildkröte ist aufgrund ihres Gefährdungs- und Schutzstatus eine Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und somit monitoringpflichtig.

Die Gewässerbiologische Station Kratzeburg GmbH führt in Zusammenarbeit mit der Ökologische Dienste Ortlieb GmbH seit 2019 Untersuchungen zur Ermittlung der Bestandsgröße, zum Reproduktionserfolg sowie zur Habitatnutzung im Rahmen der Berichtspflicht gegenüber der Europäischen Union durch. Darüber hinaus engagieren sich ihre Mitarbeiter auch ehrenamtlich sehr stark für die Wiederansiedlung von Emys orbicularis in Mecklenburg-Vorpommern.


Mitarbeiter im Monitoringprogramm der Europäischen Sumpfschildkröte sind in der Gewässerbiologischen Station:

M.Sc. Markus Tschakert
M.Sc. Kathleen Slabik